Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lara Office Communication GmbH & Co.KG
Altenburger Str. 21 – 04626 Schmölln
1. Allgemeines
1.1. Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Ausführung einer Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lara Office Communication GmbH & Co.KG. Die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung ist unter www.lara-office.de hinterlegt und wird parallel bei der Erstbestellung des Kunden mit der Auftragsbestätigung/Rechnung übermittelt. Das Wirksamwerden Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Besteller/Lieferant) wird ausgeschlossen. Davon abweichende Regelungen gelten nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Lara Office Communication GmbH & Co.KG.
1.2. Das Liefer- und Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Endverbraucher innerhalb der europäischen Union.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist, bis dahin gilt unser Angebot als freibleibend und unverbindlich. Telefonische, fernschriftliche oder mündliche Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.2. In Prospekten, Anzeigen, Preislisten usw. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
2.3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsarten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.4. Die Angaben über die von uns vertriebenen Produkte in Prospekten, Typenlisten, Katalogen, Datenblättern und Werbeschriften und sonstigen technischen Lieferbedingungen stellen keine über die normale Gewährleistung hinausgehenden Zusicherungen von Eigenschaften dar.
3. Vorzeitige Fälligkeit und Rücktrittsrecht/ Widerrufsrecht
3.1. Werden uns nach der Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, sind wir berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu widerrufen.
3.2. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen eventuell unter Rücknahme der Akzepte sofort zur Zahlung fällig.
4. Preise
4.1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, zu den Preisen der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
4.2. Für Waren, die mehr als vier Wochen nach Vertragsabschluss geliefert werden, behalten wir uns eine Preisanpassung bis zur Höhe unserer am Versandtag gültigen Preisliste vor.
4.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Lager” ausschließlich Verpackung. Die aktuellen Versandkosten werden jedoch stets bei der Auftragsbestätigung oder in der aktuellen Preisliste gesondert ausgewiesen.
4.4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für den Internethandel gilt, sowohl Netto-, also auch Bruttobeträge werden ausgewiesen.
4.5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
5. Lieferzeit
5.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich.
5.2. Die Lieferung erfolgt infolge einer Bestellung an die angegebene Adresse mit einem Transportmittel unserer Wahl zu den allgemein üblichen Geschäftszeiten. Der Besteller ist unverzüglich zur Abnahme der Lieferung verpflichtet. Er hat die Lieferung sofort anhand des Lieferscheines auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
5.3. Der Besteller ist verpflichtet im Beisein des Zustelldienstes, bzw. Frachtführers die Beschaffenheit der Verpackung zu kontrollieren. Ist die Verpackung beschädigt, ist zu prüfen, inwieweit die darin enthaltene Ware ebenfalls beschädigt ist. Die Beschädigungen sind in einem Protokoll festzuhalten und vom Mitarbeiter des Zustelldienstes, bzw. durch den Frachtführer mit
Unterschrift schriftlich zu bestätigen und bei dem jeweiligen Transportunternehmen die Schadenersatzforderung geltend zu machen. Ohne schriftliches Protokoll, wie zuvor dargestellt, werden Transportschäden nicht anerkannt.
5.4. Liefer- und Leistungshinderung aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, soweit nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Diese Verzögerungen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits in Verzug befinden. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder zuvor dem Käufer aus anderen Gründen Zuwarten nicht zuzumuten sein sollte, ist er nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
5.5. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, haften wir für Schäden in voraussehbarem Umfang nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verspäteter Leistung. Sonstige Ansprüche wegen Verzuges auf Schadenersatz einschließlich entgangenen Gewinnes sind ausgeschlossen. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf einen aus dem Verzug unmittelbar entstehenden und üblicherweise zu erwartenden Schaden begrenzt. Ersatzansprüche wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen.
5.6. Ist die versprochene Leistung nicht verfügbar, weil uns Unterlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefern oder der Vorrat an den betreffenden Produkten erschöpft ist, sind wir berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Ist die Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so können beide Seiten den Vertrag kündigen und brauchen die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Wir verpflichten uns für diesen Fall, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits geleistete Zahlung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.
5.7. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt. 5.8. Kommt der Besteller in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Im diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
5.9. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Versand- und Gefahrenübergang
6.1 Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Werkes (Lager) geht die Gefahr auf den Besteller über. Verpackung, Weg und Art des Versandes werden mangels besonderer Vereinbarungen von uns gewählt. Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 nach Rechnungsdatum unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung zahlbar. Wird Lastschriftverfahren vereinbart, gewähren wir 2 % Skonto. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden bankübliche Verzugszinsen mindestens jedoch in Höhe
des von uns in Anspruch genommen Kontokorrentzinses berechnet ohne, dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die Rechnungslegung erfolgt in einfacher Ausfertigung. Abweichungen von Zahlungsbedingungen sind gesondert zu vereinbaren.
Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Auch nach Annahme der Wechsel sind wir berechtigt, diese zurückzugeben, falls deren Annahme von den Geldinstituten verweigert wird. Wir behalten uns vor, Neukunden bei den ersten drei Lieferungen per Vorauskasse oder Nachnahme zu beliefern.
8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der dort festgeschriebenen Fristen gewährt, es sei denn, dass ein Hersteller der angebotenen Waren ausdrücklich eine darüber hinaus gehende, erweiterte Gewährleistung versichert.
8.2. Die Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die betreffende Ware nicht zweckentsprechend verwendet wurde, unsachgemäße Eingriffe vorgenommen, bzw. die Ware anderweitig beschädigt wurde.
8.3. Die bei der Anlieferung festgestellten Mängel sind protokollarisch festzuhalten und vom jeweiligen Zustelldienst, bzw. Frachtführer durch Unterschrift zu bestätigen.
8.4. Der Besteller hat die Möglichkeit einzuräumen die Mängel zu begutachten. Für den Fall, dass die Mängelanzeige berechtigt ist, hat die Lara Office Communication GmbH & Co.KG das Recht der Nachbesserung in einer angemessenen Frist.
8.5. Für den Fall, dass die Rückgabe, bzw. Rücknahme der Ware erforderlich wird, entscheidet die Lara Office Communication GmbH & Co.KG über die Wahl des Transportmittels. Bei unberechtigt zurückgesendeter Ware geht dies zu Lasten des Bestellers.
8.6. Offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren müssen unverzüglich nach Erhalt der Waren mitgeteilt werden, verdeckte Mängel innerhalb von 4 Wochen.
9. Haftung
9.1. Für die Eignung der vom Besteller vorgesehenen Anwendung, bzw. Nutzung der Waren und etwaigen Schäden, gleich welcher Art, wird keine Haftung übernommen.
9.2. Für unmittelbare und Folgeschäden aus Lieferengpässen, bzw. Lieferverzögerungen wird eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss trifft auch auf entgangene Gewinne zu.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen unser Eigentum. Verpfändungen oder Übereignung unseres Eigentums ist unzulässig. Veräußerungen dürfen nur in gewöhnlichem Geschäftsgang vorgenommen werden. Veräußert der Besteller die von uns gelieferten Waren, so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Drittverkäufer bekannt zu geben und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderliche Auskunft zu geben. Im Falle einer Pfändung durch Dritte hat uns der Besteller sofort unter Angabe der genauen Anschrift des Pfandgläubigers zu benachrichtigen. Die Rechte des Käufers sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte übertragbar.
11. Datenschutz
11.1. siehe lara-office.de/datenschutz.html
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Schmölln. Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckklagen und für den Fall der Wandlung ist Altenburg. Es gilt in jedem Fall deutsches Recht.
12.2. Die AGB sind unter www.lara-office.de hinterlegt. Die Wirksamkeit betrifft alle Geschäftsvorgänge ab dem Datum der Hinterlegung. Bei Änderungen wird das jeweils neue Datum angegeben. Datum der Hinterlegung: 10.08.2010